Persönlich. Neutral. Rechtssicher.

Herzlich willkommen,

Wir stehen Ihnen als kompetente und neutrale Berater in sämtlichen notariellen Fragen zur Seite.

Persönliche Beratung, individuelle Vertragsgestaltung und zügige Vertragsabwicklung gehören für uns selbstverständlich dazu.

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin!

Tipp

Notarinnen und Notare, Beratung inklusive

Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes und stehen Bürgerinnen und Bürgern als unabhängige Berater zur Seite, insbesondere wenn es um Immobilien, Ehe- und Familie, Unternehmen, Vollmachten oder Erbe und Schenkungen geht. Die Notarinnen und Notare setzen deren Vorhaben rechtlich um, machen Lösungs­vorschläge, zeigen Alternativen auf und beraten über die jeweilige rechtliche Angelegenheit. Sie bereiten dann die notwendigen Erklärungen, Entwürfe oder Urkunden vor. Die Leistungen der Notarinnen und Notare werden ausschließlich gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet. Die Beratung führt neben den Gebühren, die für die Beurkundung erhoben werden, zu keinen weiteren Kosten. Die Beratung ist inklusive!

News

Solaranlage auf dem Dach – was beim Immobilienverkauf zu beachten ist

10.07.2026

Viele Eigentümer unterschätzen den Regelungsbedarf, wenn sie ein Haus mit Photovoltaikanlage verkaufen. Notarinnen und Notare klären auf und bieten rechtsichere Lösungen. Was Käufer und Verkäufer wissen müssen.

Beurkundung oder Beglaubigung?

28.04.2026

Notarinnen und Notaren beurkunden und beglaubigen. Was aber ist der Unterschied? Häufig werden die Begriffe durcheinandergeworfen oder gleichgesetzt, dabei handelt es sich um völlig unterschiedliche Tätigkeiten. Während die Beurkundung für bedeutsame Rechtsgeschäfte vorgeschrieben und hier notarielle Beratung inklusive ist, wird bei einer Unterschriftsbeglaubigung grundsätzlich nur die Identität des Unterschreibenden bestätigt.